Wir laden Sie ein !!!!
!!!!!!!!!! Vortragsreihe zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung!!!!!!!!!
Die Seniorenhilfe Steigerwald (SHS) informiert:
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können im Bruchteil von Sekunden das Leben verändern.
Was passiert, wenn der Ernstfall eintritt? Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, keine Entscheidungen mehr treffen kann?
Dann wird es ernst: Wer nicht vorsorgt hat wird zum Objekt gerichtlichem Handelns – ohne darauf Einfluss nehmen zu können.
Im Ernstfall können sich Ehepartner, beziehungsweise volljährige Kinder und ihre Eltern nicht gegenseitig vertreten. In diesem Zusammenhang ist es auch falsch anzunehmen, dass Vollmachten und Patientenverfügungen nur etwas für ältere Menschen sind.
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Eltern keine Entscheidungen mehr für ihre Kinder treffen. Unfälle oder Krankheiten können aber auch in jungen Jahren jederzeit vorkommen.
Das muss nicht sein, wenn man sich in gesunden Tagen um diese Themen kümmert, so die Meinung der ehrenamtlichen Berater der SHS Joseph Jevtic, Michael Mohr und Lucia Spörlein.
Mit drei Dokumenten lässt sich für den Ernstfall vorsorgen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Die Seniorenhilfe Steigerwald bietet Ratsuchenden Hilfe beim Ausfüllen ihrer Vorsorge-Dokumente an.
Eine Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung der Dokumente ist vom Grundsatz her nicht nötig.
Beglaubigungen von Unterschriften sind in der Regel dann notwendig, wenn mit einer Verfügung oder Vollmacht auch auch Immobilienangelegenheiten geregelt werden sollen.
Diese Bestätigung der Echtheit von Unterschriften kann durch die Betreungsstelle bei Landratsamt (nach vorheriger Terminabsprache) oder notariell erfolgen.